
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Das Wettbewerbsrecht umfasst die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen, hat also den Schutz von Mitbewerbern und Verbrauchern vor rechtswidrigen geschäftlichen Handlungen zum Ziel.
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
Falls Sie den Eindruck haben, Ihre Mitbewerber arbeiten z.B. mit Verbrauchertäuschung oder rechtswidriger vergleichender oder belästigender Werbung, kontaktieren Sie uns. Rechtlich ist es zulässig, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht ohne Vorankündigung durch eine kostenpflichtige Abmahnung zu verfolgen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, ist Schwerpunkt unserer Beratung.