Aktuelles

19 Nov 2025

Presseinformation für Konstantin Wecker

Als Rechtsanwalt von Konstantin Wecker erkläre ich namens und in Vollmacht für diesen:

Herrn Wecker ist die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung zu einer Beziehung zu einer jungen weiblichen Person im Jahr 2011 und 2012 bekannt. Er ist leider – wie auch den Medien zu entnehmen war – seit Anfang November 2025 schwer erkrankt. Dieser Zustand hat sich verschlechtert, so dass er sich seit Ende letzter Woche in stationärer Behandlung befindet.

Herr Wecker möchte sein tiefstes Bedauern ausdrücken über die Ereignisse von vor rund 15 Jahren. Wie bekannt ist, hat er immer wieder mit Suchtphasen zu tun gehabt. Er hatte darüber ja auch in einem Buch geschrieben. Auch wenn all dies keine Entschuldigung ist, möchte er zum Ausdruck bringen, dass er damals nicht Herr seiner Sinne gewesen ist. Es war eine Zeit, in der er sehr viel und über längere Phasen Alkohol konsumiert hat. Er war damals häufig nicht zurechnungsfähig. Er schämt sich heute für diese Zeit und ist sehr froh, dass er nun seit fast vier Jahren, auch dank einer Selbsthilfegruppe, keinen Alkohol mehr trinkt. Er nimmt auch sonst keine Drogen zu sich.

Seine Frau und er waren in der genannten Phase damals vor ca. 15 Jahren – nicht nur räumlich – getrennt. Es war eine herausfordernde Zeit, in der er sich, aus seiner Sicht, eindeutig nicht bewährt habe. Er kann sich daher – so leid ihm das tut – an die damalige Zeit kaum erinnern. Nach seiner Erinnerung handelte es sich damals um eine einvernehmlich Beziehung zu der jungen Frau, die allerdings unter moralischen Maßstäben ein gänzlich unangemessenes Verhalten seinerseits darstellte.

Zitat Konstantin Wecker:

„Ich möchte die betroffene Frau um Entschuldigung bitten. Ebenso möchte ich bei meinen Fans und Anhängern um Entschuldigung bitten, dass meine Musik erneut in meinem Leben nicht das einzige ist, womit sie sich beschäftigen.“

Ergänzend möchte ich für Herrn Wecker mitteilen, dass er davon ausgeht, damals keinerlei strafbare Handlungen im Umgang mit der betroffenen Frau begangen zu haben. Herr Wecker befindet sich in stationärer Behandlung. Das wird sicherlich noch Wochen andauern. Wir bitten darum, seine Privatsphäre zu schützen und von weiteren Fragen abzusehen.

Pressekontakt:

RA Dominik Höch, Höch RAe, dominik.hoech@hoech-rae.de

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12 Sep 2025

LG Köln: Kein "Nachtreten" bei Bewertungslöschung

Wer schlechte Bewertungen über sich bei Portalen rügt, muss unter Geltung des Wettbewerbsrechts nicht mit Retourkutschen des Bewertungsportals leben. Das hat das LG Köln auf unseren Antrag hin in einer Einstweiligen Verfügung vom 15. August 2025 (Az. 31 O 227/25, nicht rechtskräftig) nun entschieden. Die Warnung vor dem bewerteten Unternehmen mit den Worten „Wichtiger Hinweis zu den Bewertungen! Dieses Hotel wird gerade von unserem Team beobachtet und überprüft. Mehr Informationen" ist nach dieser Entscheidung rechtswidrig. RA Dominik Höch mit den Einzelheiten:

Unternehmen stören sich an schlechten Bewertungen, vor allem, wenn sie nicht wissen, wer sie da auf Google & Co. mies bespricht. Die Rechtsprechung des BGH (erstritten z.B. durch Höch Rechtsanwälte in BGHZ 209, 139 und BGH, NJW 2022, 3072) gibt ihnen das Recht, das Portal zur Prüfung und ggf. Löschung der störenden Bewertung aufzufordern. Das macht den Betreibern Mühe und kostet Ressourcen, kurzum: diese Löschungsbegehren "stinken" den Portalen. Ein Hotelbuchungs- und Bewertungsportal reagierte nun auf ein Löschungsbegehren eines Ferienparks mit dem o. g. Warnhinweis der jeweiligen Seite des Übernachtungsbetriebs. Unter dem Link "Mehr Informationen" war dann ein weiterer Text sichtbar:

"Bei 11 kritischen Bewertungen wurde vom Hotelier anwaltlich bestritten, dass es sich um tatsächliche Gäste handelt. Die Bewertungen wurden daher im Rahmen einer rechtlichen Prüfung gemäß BGH-Urteil vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20) vorübergehend offline gestellt. Die angezeigten Bewertungsstatistiken können sich dadurch vorübergehend (möglicherweise unberechtigt) verbessern. Wir bedauern dies, sind jedoch rechtlich hierzu verpflichtet. Unser Ziel bleibt, auch kritische Meinungen transparent darzustellen – und wir setzen uns weiterhin für eine verbesserte Rechtslage im Sinne unserer Urlauber ein.“

Das Landgericht Köln hält sowohl die isolierte Warnung als auch die Kombination mit den Ausführungen unter "Mehr Informationen" für wettbewerbswidrig unter dem Aspekt von der Herabsetzung gemäß § 4 Nr. 1 UWG. Es führt aus:

"Der Hinweis der Antragsgegnerin auf ihrem Bewertungsportal, dass das Hotel der Antragstellerin gerade von ihrem Team 'beobachtet und geprüft' werde, setzt die Antragstellerin herab. Dieser Hinweis lässt – wie auch die Antragsgegnerin zugesteht – offen, aus welchem Anlass die Beobachtung erfolgt. Ohne den gesonderten Hinweis, dass die Antragstellerin selbst elf kritische Bewertungen zur Überprüfung gemeldet hat, entsteht beim durchschnittlichen Verbraucher der Eindruck, dass ein Fehlverhalten oder Verdachtsmoment gegen das Hotel und die Dienstleistungen der Antragstellerin vorliegt. Die rote Überschrift 'Wichtiger Hinweis zu den Bewertungen!' auf der Webseite bzw. 'Wichtiger Hinweis' in der App mildert den Eindruck eines möglichen Fehlverhaltens der Antragstellerin nicht, sondern verstärkt ihn, da er den Eindruck erweckt, es liege eine gravierende Unregelmäßigkeit bei dem Hotel vor."

Die ergänzenden "Mehr Informationen" in einem Pop-Up-Fenster unterlägen der Gefahr, dass der Nutzer sie wegklicke; sie ließen auch den negativen Ersteindruck nicht verschwinden. Aus einer Gesamtabwägung ergäbe sich nichts anderes.

Fazit: Betroffene Unternehmen sollten selbstbewusst ihre Rechte rund um Fake-Bewertungen wahrnehmen und sich von Retourkutschen der Portale nicht abschrecken lassen. Die Unternehmen nehmen hier einfach nur ihr verbrieftes Recht wahr.

Wir haben die Entscheidung hier verlinkt.

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31 Jul 2025

Schadensersatz für misslungene Tests - neue Risiken für die Stiftung Warentest?

Die Stiftung Warentest gilt immer noch als Institution beim Test von Waren und Dienstleistungen. Seit Jahrzehnten gilt ihre Arbeit als unbestechlich und quasi nicht zu erschüttern. Doch nun ging - so das Landgericht Frankfurt - wieder mal etwas schief. Ein Test von Rauchmeldern litt unter erheblichen Mängeln. Betroffen war ein deutscher Hersteller, der sich mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen wehrte. Er forderte über sieben Millionen Euro Schadensersatz wegen des misslungenen Tests. Das Landgericht Frankfurt gab dem Unternehmen nun dem Grunde nach Recht, über die Höhe wurde noch nicht entschieden. Gemeinsam mit der Kollegin Dr. Diana Ettig hat Rechtsanwalt Dominik Höch die Entscheidung in der Zeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) nun analysiert: Das Urteil ist gut begründet und nachvollziehbar. Die Besprechung finden Sie unten als PDF-Dokument verlinkt.

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02 Apr 2025

Presserechtliches Grüezi aus der Schweiz - Gewinnherausgabe an Medienopfer

Presserechtliches Grüezi aus der Schweiz - Gewinnherausgabe an Medienopfer

Kann man für diffamierende Presseartikel als Opfer Geld bekommen? Die deutsche Antwort: Schmerzensgeld ja, materiellen Schadensersatz meistens nicht. Der ein oder andere erinnert sich, wie die Familie von Günther Jauch erfolglos versuchte, für Paparazzi-Fotos von der eigenen Hochzeit Lizenzgebühr einzuklagen (abschließend dazu EGMR, ZUM 2018, 179).

Ein völlig neuer Ansatz nun vom Kantonsgericht Zug: es sprach einem Medienopfer einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung zu. Das Medium musste Klickzahlen, Auflagen etc. der schädigenden Berichte offenlegen. Mit zum Teil abenteuerlich anmutenden Berechnungen abzüglich der Kosten des Mediums kam das schweizerische Gericht auf gut 300.000 Euro Schadensersatz für das Opfer. In Zeiten von Click-Baiting klingt das folgerichtig. Aber lässt sich das im deutschen Recht nachahmen? Mein Kollege Marvin Schumacher und ich haben in der Kommunikation und Recht 2025, 287 die dort ebenfalls abgedruckte Entscheidung analysiert. Den Text finden Sie hier:

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07 Jan 2025

Politikerbeleidigung nicht von Reichweite abhängig - Kommentar von RA Höch in der Zeitschrft K&R

Herr Rechtsanwalt Dominik Höch hat für die Zeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) in der neuesten Ausgabe eine interessante Entscheidung des OLG Zweibrücken (Urteil vom 30. 9. 2024 – 1 ORs 1 SRs 8/24) kommentiert. Das OLG entschied: Ob eine Beleidigung strafbar ist oder nicht, hängt nicht von der Größe des Publikums ab - hier "lediglich" 400 Facebook-"Freunde" des Äußernden. Die Entscheidung ist zu begrüßen. Den Kommentar zur Entscheidung finden Sie anbei.

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03 Nov 2023

"Risiko für den Rechtsstaat" - warum KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen

Der Papst im weißen Designer-Mantel, Donald Trump im Handgemenge bei seiner "Festnahme", ChatGPT- Biographien voller Fehler - KI-generierte gefakete redaktionelle Inhalte bergen enorme Risiken für Persönlichkeitsrechte und Grundprinzipien des Staates.
Der Kollege Dr. Jonas Kahl und ich beleuchten heute im Fachdienst epd medien, warum der Einsatz von KI in Redaktionen rasch reguliert werden sollte, insbesondere durch Kennzeichnungspflichten. Den gesamten Artikel finden Sie hier.

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31 Aug 2022

BGH stärkt die Rechte von Bewerteten im Netz deutlich: Unternehmen müssen nicht mehr tun, als Kundenkontakt bestreiten

In einem von Höch Rechtsanwälte erstrittenen Verfahren hat der Bundesgerichtshof nun (Az. VI ZR 1244/20, Urteil vom 9.8.22) entschieden, dass sich die Betroffenen von Bewertungen im Netz leichter wehren können als von Gerichten in unteren Instanzen zum Teil angenommen. Wer bewertet wird und nicht weiß, ob die Bewertung von einem Kunden stammt, muss in aller Regel nicht mehr tun, als den Kundenkontakt schlicht bestreiten. Anderes gelte nur bei Rechtsmissbrauch und wenn aus der Bewertung „ohne weiteres“ ersichtlich sei, wer die Bewertung geschrieben hat. Die Frage nach zusätzlichen Pflichten der Bewerteten bei einer Beanstandung gegenüber einem Bewertungsportal war vorher umstritten gewesen.

Im konkreten Fall hatte sich ein von Höch Rechtsanwälte vertretener Ferienpark gegen ein knappes Dutzend Bewertungen auf einem Hotel-Bewertungsportal gewandt. Das Hotel hatte angeführt, dass man die Identität der Bewertenden nicht kenne und also gar nicht wisse, ob es sich nicht um eine Fake-Bewertung eines Dritten handelt. Die Bewertenden hatten Pseudonyme bzw. lediglich Vornamen beim Abfassen angegeben.

Das Portal war der Auffassung, dass das Hotel aufgrund von bestimmten Angaben in den Bewertungen (zum Beispiel, dass ein Stuhl in einem bestimmten Hotelzimmer Flecken aufgewiesen habe) weitere Recherchen und Darlegungen hätte machen müssen. Mit diesem Argument war man z. B. in der I. Instanz dieses Verfahrens durchgedrungen.

Dem hat der BGH eine deutliche Absage erteilt. Das bewertete Unternehmen könne einen Gästekontakt nahelegende Ausführungen in den Bewertungen regelmäßig gar nicht prüfen. Also: Nicht nur, wenn es gar keinen oder nur einen nichtssagenden Text einer Bewertung gibt, reicht ein bloßes Bestreiten des Kundenkontakts. Auch bei näheren Angaben im Text muss der Bewertete nicht mehr tun als die Kundeneigenschaft zu bestreiten. Nur, wenn die Identität „ohne weiteres“ ersichtlich sei oder bei einem rechtsmissbräuchlichen Handeln gelte dies nicht.

Rechtsanwalt Dominik Höch zu der Entscheidung: „Der BGH hat die Rechte von Bewerteten deutlich gestärkt. Die Portale dürfen den ‚schwarzen Peter‘ nicht an die Betroffenen von Bewertungen zurückspielen, indem man kaum jemals zu erbringende weitere Angaben einfordert, bevor man die Bewertung prüft. Sie müssen einfach ihren Prüfungspflichten nachkommen, auch wenn ihnen das nicht gefällt.“

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11 Nov 2019

RA Höch mit Einschätzung auf bildblog.de zitiert

Das Landgericht (LG) Köln hat die „konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung“ der „Bild“-Zeitung über einen ehemaligen Profifußballer verboten. Die Zeitung und ihr Online-Ableger hatten Anfang September blickfangmäßig über einen „Kinderpornografie-Verdacht“ berichtet.

Nun stellt sich bildblog.de, eine Webseite, die sich kritisch mit den deutschen Medien auseinandersetzt, die Frage, ob es für das Medium, dem gegenüber eine einstweilige Verfügung ausgesprochen wurde, erlaubt ist, über diese einstweilige Verfügung selbst zu berichten.

Dazu nimmt RA Dominik Höch auf bildblog.de Stellung:

"BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen."

Diese Voraussetzungen sieht er allerdings nicht als erfüllt an:

"Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf („Verbreitung kinderpornographischer Schriften“) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal „einen mitgeben“. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden."

Den Artikel finden Sie hier.

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11 Nov 2019

Angriff auf die Ehre des Unternehmens

Herr Rechtsanwalt Dominik Höch hat in einem Namensartikel in der FAZ zu der Frage Stellung genommen, wie man sich gegen Webseiten wehren kann, die negative Artikel über Unternehmen veröffentlichen. Seit einiger Zeit macht dabei neue Methode im Netz Firmen zu schaffen: Artikel mit schweren Vorwürfen erscheinen auf kleinen Webseiten. Bei Suchmaschinen sind die Artikel meist weit vorne zu finden, sie scheinen darauf abzuzielen, den Unternehmen zu schaden. Vieles spricht dafür, dass es sich bei solchen Kampagnen um Lohnschreiberei handelt; anders lässt es sich kaum erklären, warum sich unbedeutende Seiten mit verschleiertem Impressum und ohne jegliche journalistische Recherche auf einmal in Serie mit einem regionalen Finanzmarkler oder Fondsentwickler befassen. Was in solchen Fällen am Besten zu tun ist, verrät Ihnen der unten verlinkte Artikel.

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11 Nov 2019

Hatespeech - Sechs Tipps, wie Sie sich gegen Hass im Netz wehren

Wer Opfer von Schmähungen und falschen Behauptungen im Netz wird, steht vor viele Fragen: Soll ich Bedrohungen und Beleidigungen ignorieren oder melden? Bringt eine Anzeige etwas? Wo bekomme ich emotionale Hilfe? Auf Zeit Online (www.zeit.de) hat die Redaktion sechs Tipps bereitgestellt und Herrn RA Höch zum Punkt "Juristische Hilfe in Anspruch nehmen" befragt. Den Artikel vom 03.11.2019 finden Sie hier.

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11 Nov 2019

RA Höch zu Rankings in Buchungsportalen

In Hotelvermittlungsportalen können sich Hoteliers für ihr Haus eine verbesserte Platzierung im Ranking erkaufen. Für den Nutzer ist das nicht immer leicht zu erkennen. Was rechtlich zulässig ist und was nicht erläutert Herr RA Höch auf dem Internetportal der Allgemeinen Hotel- und Gaststättenzeitung. Zu finden ist der Artikel hier.

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18 Jul 2019

Vorsicht, Lachnummer: Im Spannungsfeld von Politik und Komik

Der Tagesspiegel hat sich das hochaktuelle Thema politischer Satire und dessen Auswirkungen in einer demokratischen Gesellschaft zum Thema der wöchentlichen Rubrik AGENDA vom 16. Juli 2019 gemacht.

Beiträge und Kommentare von Politikern werden immer häufiger von Satiresendungen wie der "heute-show" für satirische Darbietungen verwendet und stellen die Wortgeber damit in ein mehr oder minder positives Licht. Diese sind somit regelmäßig dem Risiko ausgesetzt, in der Öffentlichkeit als Lachnummer präsentiert zu werden. Auf der anderen Seite kann Satire politisches Interesse auch erst wecken und somit eine demokratische Funktion erfüllen.

Doch wie sind solche Beiträge in rechtlicher Hinsicht zu bewerten? Medienanwalt Dominik Höch liefert die juristische Untermauerung zu dem kontrovers diskutierten Thema:

"In rechtlicher Hinsicht liegt die Grenze der Zulässigkeit dort, wo Persönlichkeitsrechte der Kritisierten verletzt werden." Dafür müsse man auf drei Aspekte schauen. Erstens: Stimmt die Kernaussage der Satire? Ein lustiger Text könne durchaus rechtsverletzend sein, wenn die Satire falsche Sachverhalte behaupte. Zweitens: Ist die satirische Einkleidung rechtskonform? Da gehe es vor allem um die Menschenwürde des Betroffenen, denn "wo es nur noch ums Niedermachen geht oder einer Person das Menschsein abgesprochen wird, wird die Darstellung unzulässig sein." Drittens: Die Satire muss als solche für den Leser oder Zuschauer erkennbar sein. Aus einem rechtswidrigen, ernstgemeinten Text komme man nicht deshalb raus, weil man hinterher sage, das sei doch Satire gewesen.

Schwieriger wird der juristische Umgang, wenn sich Satire und ernsthaftes Geschehen immer mehr durchkreuzen. Gerade im Netz sei Satire oft schwer zu erkennen, sieht man von bekannten Playern wie dem "Postillon" ab. Als Beispiel nennt Dominik Höch die von Martin Sonneborn begründete Satirepartei "Die Partei", die mittlerweile mit zwei Sitzen im EU-Parlament vertreten ist. Dass Humoristen in politische Ämter gelangen, ist ein neueres Phänomen. In der Ukraine wurde der Komiker Wolodymyr Selenskyj zum Präsidenten gewählt, in Italien gründete der Kabarettist Beppe Grillo eine Protestpartei. Und im isländischen Reykjavik wurde der Satiriker Jón Gnarr zum Oberbürgermeister gewählt, mitten in der Finanzkrise, von der das Land besonders betroffen war. "Die Leute waren die Verstrickungen der Politik über, sodass sie sich nicht anders zu wehren wussten. Sie wählten die ironische Übertreibung", erklärt sich Heusinger ein solches Wahlverhalten. Als Martin Sonneborn im Mai 2014 zum ersten Mal ins Europaparlament einzog, kündigte er an, er werde dort abwechselnd mit Ja und Nein stimmen. Doch dann musste er feststellen, dass sein Verhalten auch mal den Unterschied machen konnte, etwa bei der Resolution der Seenotrettung, der er zu einer knappen Mehrheit verhalf. Mit seinen bisherigen Arbeitsmitteln - Spott und Ironie - stieß Sonneborn an seine Grenzen. Denn Politiker können zwar ironisch sein, doch die Stimmabgabe ist es nicht.

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18 Jul 2019

Veranstaltungshinweis: Seminar zum Presse- und Persönlichkeitsrecht bei Rechtsanwalt Dominik Höch

Am 05.12.2019 hält Rechtsanwalt Dominik Höch von der Kanzlei Höch Rechtsanwälte ein Seminar zum Presse- und Persönlichkeitsrecht, wobei aktuellste Rechtsprechung zum Recht am eigenen Bild, zu Fragen von Anonymitätsansprüchen, dem Schutz vor Unwahrheiten und Schmähkritik u.v.m. beleuchtet werden. Ein Schwerpunkt soll auf der Haftung der Intermediäre (Suchmaschinen, Foren etc.) für Äußerungen im Internet liegen. Weitere Veranstaltungspunkte sind unter anderem:

  • Recht am eigenen Bild
  • Recht auf Vergessenwerden nach der EuGH- Entscheidung
  • Rechtsfragen zu "Hate Speech" und "Fake news" sowie dem NetzDG
  • Rechtsfragen der Wortberichterstattung
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Gegendarstellungsanspruch
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Content-Haftung im Internet und in sozialen Netzwerken, insbesondere auch die Foren-Haftung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Rechtslage bei Bewertungsportalen
  • Prozessuale Fragen des Presserechts, insbesondere auch zum fliegenden Gerichtsstand

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an im Medienrecht tätige Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, juristische Mitarbeiter von Verlagen und andere Interessierte mit Vorkenntnissen im Medienrecht. Veranstaltungsort ist das Maritim Hotel in Berlin und findet am Donnerstag, dem 5. Dezember 2019 von 9.00 bis 18.00 Uhr statt. Genaue Informationen finden sich unter https://www.anwaltakademie.de/product/24897. Eine Anmeldung ist unter genannter Adresse online möglich.

Das Seminar wird empfohlen zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.

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06 Jun 2019

Dominik Höch am Roundtable: Komik im politischen Diskurs

Am 06. Juni 2019 nahm Rechtsanwalt Dominik Höch als Speaker bei der Veranstaltung "Komik im politischen Diskurs - genial, geschmacklos, gefährlich?" teil. Im Rahmen der Reihe "Challenging Democracy" veranstaltete das Zentrum Liberale Moderne und das Progressive Zentrum gemeinsam in Berlin einen Roundtable mit ca. 40 Gästen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Kultur. Dominik Höch trägt aus medienrechtlicher Perspektive seine Einschätzung zu dem Thema bei.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Frage nach Grenzen von Satire innerhalb der politischen Diskussion. Dabei stellt sich zunächst die Frage nach der Funktion politischer Satire. Komik kann einerseits als künstlerisches Mittel dienen, das einen einfachen Zugang zur Politik gibt und damit das Interesse für politische Themen bestärkt. Auf der anderen Seite stellt sich jedoch die Frage, ob solch eine politische Art von Komik auch als Waffe gegen die Demokratie und ihre Institutionen genutzt werden kann. Wann gilt Satire somit als geschmacklos und gefährlich und welche Möglichkeiten gibt es, in einer liberalen Demokratie mit strittiger politischer Komik umzugehen?

Dominik Höch gibt zu bedenken, dass Komik zunächst einmal als solche zu erkennen sein muss. Dies steht gerade im digitalen Raum vor Herausforderungen, da teilweise nicht mehr erkennbar sei, was Komik und was ernst gemeint ist. Auch die Position und Macht der Beteiligten in den Witzen spielen eine große Rolle, was am Beispiel des kontrovers diskutierten Karnevalsauftritts Annegret Kramp-Karrenbauers zu sehen ist. Innerhalb eines politischen Diskurses ist somit immer zwischen legitimer Komik und gefährlicher, demokratiefeindlicher Hetze zu unterscheiden, die die Grenze des Erlaubten überschreitet. Dabei findet nicht zuletzt immer eine Abwägung zwischen Kunst- und Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen gegenüber. Politische Komik ist dabei grundsätzlich weitgehend zulässig und findet ihre Grenzen nur in der Menschenwürde, so Dominik Höch. Juristisch gesehen steht der Satire somit ein weiter Spielraum offen, das soziale Miteinander in der Gesellschaft ist durch überspitzte Komik jedoch durchaus einigen Gefahren ausgesetzt.

http://www.progressives-zentrum.org/komik-im-politischen-diskurs/

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06 Jun 2019

Bunte Welt der Grauzone - Gibt es eine journalistische Sorgfaltspflicht für Youtuber?

In dem Beitrag "Bunte Welt der Grauzone" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28.05.2019 erläutert Rechtsanwalt Dominik Höch medienrechtliche Aspekte rund um die aktuelle Rezo-Debatte.

Eine Woche vor der Europawahl am 26.05.2019 veröffentlichte der Youtuber "Rezo" das Video "Die Zerstörung der CDU" - eine Generalabrechnung mit der großen Koalition. In dem knapp einstündigen Video rechnet Rezo mit der großen Koalition ab und ruft dazu auf "wählt bitte nicht die SPD, wählt bitte nicht die CDU, wählt bitte nicht die CSU und schon gar nicht die AfD". Das vor allem an junge Wählerinnen und Wähler gerichtete Video wurde am Tage der Veröffentlichung des Artikels in der FAZ bereits mehr als 12 Millionen Mal aufgerufen und löste ein großes Medienecho aus.

Journalisten sind bei der Ausarbeitung und Veröffentlichung von Beiträgen dem allgemeinen Presserecht unterworfen und haben dabei bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten. Wie ist es hingegen mit reichweitenstarken Nicht-Journalisten, also zum Beispiel Youtubern wie Rezo? Müssten diese nicht auch bestimmte Pflichten zu Sorgfalt und Transparenz einhalten und sich somit dem Presserecht unterwerfen? Diese Frage beantwortet Medienrechtler Dominik Höch: "Das ist immer eine Abgrenzungsfrage. Wenn ein Sportler am Rande eines Spielfelds auf die Frage eines Interviewers einen politischen Kommentar abgebe, spielten journalistische Sorgfaltspflichten gewiss keine Rolle. Wenn er hingegen einen eigenen Instagram- oder Youtube-Kanal betreibe, der regelmäßig aktualisiert und gepflegt werde und eine große Zahl von Menschen erreiche, könnten politische Stellungnahmen dort durchaus unter das Presserecht fallen – und zwar auch dann, wenn es auf dem Kanal in erster Linie um Sportthemen gehe. Für mich steht deshalb außer Frage, dass auch die Videos von Rezo presserechtlichen Maßstäben genügen müssen.“

Der allgemeine Aufruf, weder CDU noch SPD zu wählen ist an sich unproblematisch, Wahlempfehlungen dürfen auch die klassischen Printmedien abgeben. Problematisch wird es jedoch an dem Punkt, an dem Rezo in seinem Video "Zerstörung der CDU" teilweise unzutreffende Tatsachen behauptet und Sachverhalte irreführend darstellt. RA Dominik Höch erklärt, dass der CDU in diesen Fällen ein Anspruch auf Berichtigung falscher Tatsachenbehauptungen zusteht. "Der wird in der Praxis allerdings kaum je gerichtlich durchgesetzt, weil es kein gutes Bild abgäbe, wenn Parteien gegen Medien oder Youtuber wegen irgendwelcher möglicherweise geringfügiger Unrichtigkeiten in der Sachverhaltsdarstellung klagen würden“, so Höch.

Zwar gilt für Youtuber sowie für klassische Journalisten die sogenannte journalistische Sorgfaltspflicht, doch können die Landesmedienanstalten bislang nur gegen die klassischen Medien wegen Verletzungen ebendieser vorgehen. Bisher steht es somit gut für Youtuber wie Rezo. Ob es zu einer zusätzlichen Regulierung für Youtuber kommt, ist offen.

https://edition.faz.net/faz-edition/politik/2019-05-29/02517faef7b60263f64ee9f2cbaed5db/?GEPC=s1

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03 May 2019

Ist das Hochkaufen rechtswidrig? RA Dominik Höch mit rechtlicher Einschätzung in der AHGZ

Für privat geführte Hotels sowie große Hotelketten ist und bleibt es eine beliebte Marketing- Strategie: Gekaufte Listenplätze für eine bessere Sichtbarkeit des eigenen Hotels in der Ergebnisliste von Hotelbuchungsportalen. Gegen eine Provision oder andere Gebühren erhalten Hotels einen besseren Listenplatz und erhöhen somit ihre Chance, von Verbrauchern entdeckt zu werden. Dieser weiß meist jedoch nichts von den gezahlten Provisionen, die zu diesem Suchergebnis führen. Nachdem ein solches Vorgehen bereits im Jahr 2013 im Falle des Hotelbuchungsportals booking.com gerichtlich untersagt wurde, änderten die Portale zwar teilweise ihre Rubriken, so dass man anstelle von "Beliebtheit" z.B. "empfiehlt" vorfindet. An der dahinterstehenden Vorgehensweise hat sich jedoch keineswegs etwas geändert.

Die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) nimmt dies zum Anlass, sich bereits zum zweiten Mal mit dem hochaktuellen Thema auseinanderzusetzen. Rechtsanwalt Dominik Höch trägt erneut mit einer rechtlichen Einschätzung zum Thema bei: "Auch die genannten Bezeichnungen dieser Kategorie halte ich dann für problematisch, wenn sich Hotels dort über eine erhöhte Provision ein besseres Listing „kaufen“ können. Der Verbraucher wird bei Slogans wie „Top-Tipps“ oder „Portal XY empfiehlt“ davon ausgehen, dass die Auswahl zumindest auch aufgrund einer redaktionellen Befassung der Portale mit den Hotels erfolgt. Erfolgt sie aber nur aufgrund der Zahlung des Hotels und hat der Verbraucher keine Chance, das in Erfahrung zu bringen, wird er getäuscht und das ist rechtswidrig."

Auch die Politik nimmt sich diesem Thema an. Die neue Verordnung "New Deal for Customers" soll für mehr Transparenz im Hotelgewerbe führen. Auf die Zustimmung des Rates wird jedoch noch gewartet und auch danach wird sich erst innerhalb der nächsten zwei Jahre zeigen, inwiefern die Mitgliedstaaten die Änderungen umsetzen.

Volltext in: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung, Beitrag vom 27.04.2019, Nr. 17

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17 Jan 2019

Veranstaltungshinweis: RA Dominik Höch hält Fortbildung zum aktuellen Persönlichkeitsrecht

Am 05.04.2019 bietet Rechtsanwalt Dominik Höch eine Fortbildung über die aktuelle Rechtsprechung zum Persönlichkeitsrecht - online und in der Presse - an.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist Rechtsanwalt Dominik Höch tagtäglich mit den aktuellen Geschehnissen in den Medien und in der Presse konfrontiert. Gerade im Internet-Zeitalter ist es dabei unabdingbar, die aktuelle der Rechtsprechung der Gerichte genau im Auge zu behalten. Einen Überblick über die neusten Entwicklungen erhalten Sie bei der vierstündigen Fortbildung im Rahmen der Veranstaltungen des Berliner Anwaltsvereins von Rechtsanwalt Dominik Höch.

Der Teilnahmebetrag beläuft sich für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins auf 90 EUR; für Nichtmitglieder 170 EUR
Um Anmeldung wird gebeten unter mail@berliner-anwaltsverein.de

04.05.2019
14- 18:15 Uhr (4 Fortbildungsstunden)
bbw-Akademie
Am Schillertheater 2
10625 Berlin

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08 Nov 2018

"Gekaufte Sterne": Fake-Bewertungen auf Bewertungsportalen

RA Dominik Höch trägt zum Beitrag "Gekaufte Sterne- das Geschäft mit Fake-Bewertungen" bei, der im Rahmen der Sendung plusminus in der ARD ausgestrahlt wurde. Der Beitrag befasst sich mit dem Geschäft von Agenturen, die positive Bewertungen an Unternehmen, Restaurants, Hotels uvm. verkaufen, um damit ihre Popularität zu erhöhen und ihren Umsatz zu steigern.

Doch haben solche Fake-Bewertungen juristische Konsequenzen? Dominik Höch erläutert die Schwierigkeit, dass man in jedem Fall einzeln nachweisen müsste, ob es sich um eine Fake-Bewertung handelt oder nicht. Solange niemand gegen eine Bewertung angeht, wird diese auch nicht auf ihre Echtheit geprüft. Somit ergibt sich die Schwierigkeit zu erkennen, ob eine Bewertung gekauft ist oder nicht.

https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videosextern/gekaufte-sterne-das-geschaeft-mit-fake-bewertungen-nur-in-d-100.html

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08 Nov 2018

Aktuelles Presserecht: Dominik Höch als Gastautor im ZPO-Blog

RA Dominik Höch wurde als Gastautor auf http://www.zpoblog.de tätig, auf dem sich regelmäßig mit aktuellen zivilprozessualen Fragestellungen auseinandergesetzt wird. In dem Artikel werden zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Prozessrecht im Presserecht und deren Folgen analysiert.

Die Entscheidungen drehen sich um Fälle des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Entscheidungen des LG Köln in einem Unterlassungsverfahren und eine Entscheidung des OLG Hamburg aus dem Gegendarstellungsrecht für verfassungswidrig, da die Gerichte gegen das Recht auf "prozessuale Waffengleichheit" verstoßen haben. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich dabei um Extremfälle handelte.

www.zpoblog.de/?p=6790

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25 Oct 2018

Gegen Hate-Speech und Fake-News: RA Dominik Höch im Interview mit der Zeit

Im Interview mit der Zeit äußert sich RA Dominik Höch zu den Begriffen der sogenannten „Hatespeech“ und „Fake-News“, Problemen von Löschfristen bei Facebook, sowie der Haftung von Plattformbetreibern für rechtswidrige Inhalte.

Probleme ergeben sich bereits bei der Definitionen "Hate-Speech" und "Fake-News".
Bei der sogenannten Hatespeech gilt es zu differenzieren, denn "Hass" ist nicht gleich "Hass": Äußerungen, die volksverhetzend oder beleidigend sind, sind verboten. Daneben gibt es jedoch einen breiten Bereich, in denen Äußerungen fallen, die wir zwar als herabsetzend oder ausländerfeindlich ansehen, die jedoch unter unserer Rechtsordnung nicht strafbar oder persönlichkeitsverletzend sind.
Ähnlich verhält es sich mit Fake-News: Das zuschreiben falscher Zitate zu einer Person ist verboten und kann zivilrechtlich untersagt werden. Andererseits sind Aussagen in Bezug auf z.B. größere Bevölkerungsgruppen nicht sofort als Fake-News zu qualifizieren, solange niemand individuell betroffen ist.

Somit wird die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit deutlich, die es auch erfordert, unschöne Dinge auszuhalten. Herr Höch betont das Erfordernis gut ausgebildeter Journalisten und Journalistinnen, die entlarven können, was falsche Nachrichten sind und was nicht.

Ein weiterer Aspekt ist die Haftung für das Verbreiten von Falschzitaten. Hier bedarf es zunächst, den Ursprungspost zu verfolgen, wobei jedoch auch die Verbreiter zur Vorsicht gemahnt seien. Zwar genügt für eine Haftung noch nicht das simple Liken eines Falschzitat-Posts, jedoch wohl das Teilen eines solchen. Dabei kommt die Haftung der Netzwerkbetreiber dazu, die zwar zunächst nur Vermittler der Posts sind, sobald jedoch Rechtsverletzungen vorliegen, zum Handeln verpflichtet sind.

RA Höch schlussfolgert: Posts in Netzwerken müssen kontrolliert werden: Durch Löschen, online lassen oder eine weitere Sachverhaltsaufklärung beim Autoren des Post. Nur so kann Rechtssicherheit für Betroffene gewährleistet werden.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-01/hate-speech-fake-...

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25 Oct 2018

Beitrag der SZ über das Urteil des BGH's zur Informationsfreiheit im Netz

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass Google weder für Verweise auf Seiten mit Beleidigungen haftet, noch einer Prüfpflicht unterliegt, Links auf deren Persönlichkeitsrechtsgehalt zu untersuchen. Dieser Richterspruch erfuhr gegensätzliche Reaktionen. RA Dominik Höch erläutert im Beitrag der Süddeutschen Zeitung, warum er dieses Urteil problematisch sieht.

https://www.sueddeutsche.de/digital/google-bundesgerichtshof-information...

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25 Oct 2018

"Informationen kann man nicht monopolisieren" - RA Höch im Interview

Focus Online soll regelmäßig Informationen von „Bild Plus“ abschreiben, weswegen „Bild“ nun Klage gegen Focus Online erhoben hat.

RA Dominik Höch äußert seine Bedenken zur Erfolgsaussicht der Klage. Diese verfolge das Ziel, die Verbreitung von Informationen durch einen Dritten zu untersagen, nur weil man diese selber exklusiv hatte. Dadurch würde BILD jedoch eine Form von Monopolisierung anstreben, die es im Lichte der Informations- und Meinungsfreiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes nicht geben darf.

Dass sich BILD auf der Gegenseite auf geschäftsschädigendes Verhalten und eine Verletzung von Datenbankrecht beruft, sei nicht überzeugend. Das Datenbankrecht als Teil des Urheberrechts schützt nur das gezielte Abgrasen von Datenbanken. Hier geht es jedoch um die Weitergabe von Informationen durch Focus Online. Im Hinblick auf Artikel 5 des Grundgesetzes wird es somit für Springer schwierig sein, eine Rechtsverletzung durchzusetzen.

https://www.horizont.net/medien/nachrichten/Bild.de-gegen-Focus-Online-I...

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25 Oct 2018

Lügen im Netz nicht auf sich sitzen Lassen - RA Höch in der AHGZ

Auch Gastronomen werden vermehrt Opfer sogenannter Fake-News. Wie man sich gegen Unwahrheiten im Netz wehren kann erklärt RA Dominik Höch in der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ).

https://www.ahgz.de/news/fake-news-luegen-im-netz-nicht-auf-sich-sitzen-...

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25 Oct 2018

RA Dominik Höch beim 3. B.C.B. Impulstag

Als Referent beim 3. B.C.B. Impulstag sprach RA Dominik Höch über den Schutz des guten Rufes im Netz.

https://www.business-club-bavaria.de/events.asp?action=re&eid=249

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25 Oct 2018

Mehr Gesetze gegen Fake News? Dominik Höch im Hamburger Abendblatt

Brauchen wir mehr Gesetze gegen Fake News? Im Kontext des Gesetzesentwurfs von Justizminister Heiko Maas, der Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf Sozialen Plattformen wie Facebook und Twitter bekämpfen will, diskutiert das Hamburger Abendblatt über Pro und Kontra von mehr Gesetzen gegen Fake News. RA Dominik Höch bezieht Stellung: Es ist zwar Aufgabe, der Politik und Medien, Fake News aufzudecken und aufzuklären, es darf jedoch nicht dazu kommen, durch vorschnelles Löschen womöglich wahrer Inhalte die Meinungsfreiheit einzuschränken.

https://www.abendblatt.de/politik/article209930767/Pro-und-Kontra-Brauch...

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25 Oct 2018

Sind die Medien noch zu retten? RA Höch trägt zum Buch von Thilo Baum und Frank Eckert bei

In dem Buch „Sind die Medien noch zu retten? - Das Handwerk der öffentlichen Kommunikation“ befassen sich die Journalisten Thilo Baum und Frank Eckert mit den Merkwürdigkeiten der Medien, von der sogenannten „Lügenpresse“ bis zum Beitrag der Medien zum vermeintlichen Rechtsruck in der Gesellschaft. Als fachkundiger trägt RA Dominik Höch zur rechtlichen Untermalung der behandelten Themen bei und erläutert Fragen zur sogenannten „Hate-Speech“ im Netz sowie der Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen für den Leser.

https://books.google.de/books?id=FlNWDwAAQBAJ&pg=PT264&lpg=PT264&dq=Dominik+Höch+baum+frank&source=bl&ots=WnpxUGbEev&sig=4PqgSGDsfWFpmhKvngev9qdv2_U&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwitsICYraHeAhVSKVAKHYJADmAQ6AEwC3oECAAQAQ#v=onepage&q=Dominik%20H%C3%B6ch%20baum%20frank&f=false

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25 Oct 2018

RA Dominik Höch auf dem 17. @kit-Kongress - 7. Forum "Kommunikation & Recht"

RA Dominik Höch sprach als Referent auf dem 17. @kit-Kongress - 7. Forum "Kommunikation & Recht" über die Chancen des Datenjournalismus und die Risiken für Persönlichkeitsrechte.

http://ak-it-recht.de/wp-content/uploads/akit_Flyer_17.pdf

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26 Jan 2018

Interview von RA Höch mit Arte zur Löschung von TITANIC-Tweets

Nachdem das Satiremagazin "Titanic" der Afd-Politikerin Beatrix von Storch als Reaktion auf einen ihrer Tweets "Asyl" angeboten hat, wurde der Twitter-Account des Magazins vorübergehend gesperrt. Für Rechtsanwalt Höch ist diese Reaktion von Twitter willkürlich verlaufen. Im Interview mit Arte erläutert er das Fehlen einer ausreichenden Differenzierung zwischen dem weiten Bereich der Meinungsfreiheit und persönlichkeits- oder volksverhetzenden Inhalten, die hier keineswegs betroffen waren.

https://www.arte.tv/player/v3/index.php?json_url=https%3A%2F%2Fapi.arte....

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05 May 2017

RA Dominik Höch mit Anmerkungen zum "Maas-Gesetz" (NetzDG)

In dem Beitrag "Nachbessern: ja, verteufeln: nein. Das NetzDG ist besser als sein Ruf" widmet sich RA Dominik Höch dem von Journalisten, Verbänden und Rechtsanwälten oft kritisch betrachteten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas. Dabei beleuchtet er die Hintergründe und Inhalte des Gesetzes, Hauptkritikpunkte und durchaus positive Punkte, an denen es anzuknüpfen bedarf.

Der Gesetzentwurf fand seinen Ausgangspunkt in der immer größer werdenden Anzahl rechtswidriger Aussagen im Netz, die unkontrolliert im Umlauf sind und von den Netzwerkbetreibern wenig bis gar nicht beachtet werden.

Dabei stellt sich immer die Frage, was noch von der grundsätzlich weit zu fassenden Meinungsfreiheit des Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt ist und wo die Grenze zu tatsächlich rechtswidrigen Äußerungen in Form von unzulässiger Schmähkritik und Hassbotschaften zu ziehen ist.

Das NetzDG führt als Lösungsvorschläge für eine Überflutung von Beiträgen im Netz nun die Möglichkeit der vereinfachten Zustellung an Netzwerke an, womit Geschädigten die Möglichkeit gegeben würde, gegen große Unternehmen mit Sitz im Ausland Klage zu erheben, ohne die oft abschreckenden Kosten fürchten zu müssen. Ebenso enthält er die Schaffung eines bisher nicht vorhandenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, welcher sich aus einer Änderung des § 14 Abs. 2 TMG ergibt. So wäre es möglich, ohne die Einschaltung von Staatsanwaltschaften die tatsächlichen Täter zu ermitteln.

Hauptkritikpunkte an dem Gesetzt sind eine erhebliche Bußgeldbewehrung für Verstöße gegen die Transparenz und Prüfpflicht-Aufgaben des Gesetzes, sowie zum anderen ein Prüfungsmaßstab anhand strenger Fristen. Herr Höch sieht jedoch nicht nur negatives an dem Entwurf. So sind Fristen zur Löschung gerade bei "offensichtlich" rechtswidrigen Inhalten durchaus situationsangemessen, sowie es folglich bei der Versäumnis solcher auch zu Bußgeldern kommen muss. Dass es dabei im Hinblick auf effektiven Rechtsschutz, sowie dem Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der genauen Ausgestaltung des Gesetzes noch Anpassungen bedarf, betont Herr Höch ebenso.

Damit es nicht zu einem unkontrollierten Löschen kommt, um möglichen Bußgeldverfahren zu entgehen, bedarf es insgesamt einer genaueren Sichtung von Inhalten in sozialen Netzwerken durch Facebook & Co., um einen effektiven Rechtsschutz Betroffener von rechtswidrigen Äußerungen in sozialen Netzwerken zu gewährleisten und das hohe Gut der Meinungsfreiheit aufrecht zu erhalten.

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12 Aug 2016

Interview auf ahgz.de: BGH-Regeln zu Bewertungsportalen gelten auch für Restaurants

Das Online-Portal der Allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitung (AHGZ) hat mit Herrn Rechtsanwalt Höch über die Chancen gesprochen, negative Bewertungen von Restaurants zur Löschung zu bringen.

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03 Aug 2016

RA Höch über das Verbot, "Das Leben des Brian" an Karfreitag zu zeigen

Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Kommunikation und Recht" hat Herr Rechtsanwalt Höch eine Entscheidung des OLG Hamm besprochen, nach der Kinos an Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" nicht zeigen sollen. Ein nicht gerechtfertigter Eingriff in den Kommunikationsprozess, so RA Höch.

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20 Jun 2016

Hotellerie-Branchenblatt mit Einschätzung von RA Höch zu Rankings

Welches ist das beste Hotel in Hamburg? Wo isst man am besten in Düsseldorf? Die Rankings in Buchungsportalen wie booking.com oder tripadvisor geben Auskunft. Doch nicht jede der Kategorien dort bildet alleine die Bewertungen der Nutzer ab. Die "Allgemeine Hotel- und Gastronomiezeitung" (AGHZ) beschreibt diese Eingriffe in die Rankings in der Ausgabe vom 11. Juni 2016 und hat Herrn Rechtsanwalt Höch zu deren Zulässigkeit befragt. Den Artikel finden Sie unter nachfolgendem Link.

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20 Jun 2016

Reputationsschutz für Unternehmen: Aufsatz von RA Höch im Betriebs-Berater

Bodenlose Kritik, Verleumdungen und Bewertungen ohne jede tatsächliche Grundlage - Negativ-Bewertungen sind ein großes Ärgernis für Firmen. Doch der rechtliche Reputationsschutz wird effektiver. Wie das geht, beschreibt Herr Rechtsanwalt Höch im neuen Beitrag "Bewegung bei Bewertungsportalen – wie Unternehmen ihren Ruf im Netz besser schützen können" im Betriebs-Berater, Ausgabe 25/16. Den Beitrag finden Sie unter nachfolgendem Link.

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06 May 2016

"Note 6 im Netz: Keine Panik!" Beitrag von RA Höch im Magazin "Pressesprecher"

Wie Unternehmen ihren Ruf im Netz besser schützen können, beschreibt Herr Rechtsanwalt Höch in seinem ausführlichen Beitrag für das Magazin "Pressesprecher", Ausgabe Mai 2016. Der Text ist auch online und hier zu finden.

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06 May 2016

Dominik Höch diskutiert zur "Macht der Plattformen"

Mit der "Macht der Plattformen" befasst sich in diesem (Spät-) Sommer die Sommerkonferenz von Telemedicus am 3. und 4. September 2016. Es geht unter anderem um die rechtliche Verantwortung und die Pflichten, die Portale wie Facebook, Google oder auch Bewertungsseiten für die Inhalte auf ihren Seiten haben bzw. nach der Rechtsprechung haben sollen. Thorsten Feldmann, LL.M. (JBB Rechtsanwälte) und Dominik Höch (Höch Kadelbach) setzen sich in ihrem Hauptreferat mit dem "Rechtsschutz und Regulierung durch Plattformen" auseinander. Als Co-Referenten werden Linda Kuschel, LL.M. (HU Berlin) und Christoph Palzer (Uni Bayreuth) auftreten.Das Programm der Konferenz finden Sie hier.

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12 Apr 2016

Apotheken-Branchendienst berichtet über Bewertungsportal-Entscheidung

Das Branchenportal "Apotheke adhoc" berichtet aktuell über die Folgen der BGH-Entscheidung "Ärztebewertungsportal" auch für Apotheker, unter anderem mit einer kurzen Einschätzung von Herrn Rechtsanwalt Höch. Den Artikel findet man hier.

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03 Apr 2016

BGH-Urteil zu Ärztebewertungsportal liegt im Volltext vor

Die von Höch Kadelbach Rechtsanwälte erstrittene Entscheidung zu den Prüfungspflichten von Bewertungsportalen (Az. VI ZR 34/15; Urt. vom 01.03.2016) liegt nunmehr im Volltext vor. Sie ist nachfolgend abrufbar. Siehe dazu auch die Einordnung von Herrn Rechtsanwalt Dominik Höch in unserem Blog.

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24 Mar 2016

"Wie unliebsame Beiträge aus dem Internet verschwinden"

Beitrag der Immobilienzeitung vom 10.03.2016 zu Löschungsanträgen bei Google & Co. - unter anderem mit Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dominik Höch.

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24 Mar 2016

Interview mit Rechtsanwalt Höch zu Bewertungsportalen

Die Immobilienzeitung interviewt in ihrer aktuellen Ausgabe Herrn Rechtsanwalt Höch zu den Chancen, unliebsame Bewertungen von entsprechenden Portalen entfernen zu lassen. Die vom Bundesgerichtshof jüngst aufgestellten neuen Regeln für Bewertungsportale dürften nicht nur für Ärzte, sondern für alle Branchen gelten.

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01 Mar 2016

Rechte von Ärzten gestärkt: Höch Kadelbach Rechtsanwälte erstreiten wichtige Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom heutigen Tag (Az. VI ZR 34/15) die Rechte von Ärzten erheblich gestärkt, deren Tätigkeit im Internet über so genannte Bewertungsportale bewertet wird. Das Gericht fordert in dem von Höch Kadelbach Rechtsanwälte erstrittenen Urteil die Erfüllung strenger Prüfpflichten, wenn der betroffene Arzt wie im entschiedenen Fall bestreitet, die bewertende Person behandelt zu haben. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH hat danach das Bewertungsportal die entsprechende Beanstandung des Arztes dem Bewertenden mitzuteilen und ihn aufzufordern, dem Portal die „den Behandlungskontakt belegenden Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen“.

Der Bundesgerichtshof hatte im vorletzten Jahr (Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13) einen Anspruch eines Arztes auf Herausgabe des „Klarnamens“ eines Bewertenden durch ein Bewertungsportal verneint. Das Gericht begründete dies mit einem entgegenstehenden gesetzlichen Verbot. Mit den strengen Anforderungen an die Prüfung der Wahrhaftigkeit einer Bewertung stärkt jetzt hingegen der BGH die Rechte der Betroffenen.

Rechtsanwalt Dominik Höch sagt zu dem Urteil: „Diese Entscheidung wird zu mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen von Bewertungen im Internet führen. Denn die Grundsätze dürften nun auch für Gastronomen, Friseure und alle anderen Dienstleister gelten. Die Bewertungsportale werden in Zukunft viel genauer darlegen müssen, ob es sich überhaupt um eine reale Bewertung handelt. Und das ist gut so - denn an ‚Fake-Bewertungen‘ kann niemand ein Interesse haben."

Der BGH hat eine entgegenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und zur erneuten Verhandlung dort zurückverwiesen. Die zitierte Pressemitteilung findet sich hier.

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23 Nov 2015

Der Verband der Lokalpresse hat in Zusammenarbeit mit Dominik Höch

Der Verband der Lokalpresse hat in Zusammenarbeit mit Dominik Höch einen informativen Ratgeber über den vernünftigen Umgang mit facebook herausgegeben. „Facebook – ein Buch mit sieben Siegeln?“, zu beziehen über die Lokalpresse Service GmbH.

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23 Nov 2015

Rechtsanwalt Dominik Höch ist am 20.01.2014 beim 3. Presserechtsforum des Deutschen Fachverlages (dfv)

Rechtsanwalt Dominik Höch ist am 20.01.2014 beim 3. Presserechtsforum des Deutschen Fachverlages (dfv) und der Kanzlei Damm & Mann als Referent zu Gast. Gemeinsam mit RA Thomas Gottlöber wird er zum Thema „Insiderinformation vs. Wirtschaftsberichterstattung – wann droht ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz?“ referieren. Als eine der weiteren Referenten wird die Justiziarin der britischen Zeitung "The Guardian" zu Gast sein und über den presserechtlichen Umgang mit dem Fall Snowden berichten. Die Einladung zu der Veranstaltung finden Sie hier.

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23 Nov 2015

Wir dürfen Sie auf unserer neuen Webseite begrüßen

Wir dürfen Sie auf unserer neuen Webseite begrüßen und danken Katja Kuhl und dem Team von www.waldbeek.com für die Realisierung.

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23 Nov 2015

Bei Croissants und Kaffee

Bei Croissants und Kaffee gibt Rechtsanwalt Hans-Christian Widegreen am 30. August 2013 im mobilesuite Coworking-Space in Berlin einen Einblick in die Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Designs und Produkten. Mehr Informationen zum LEGAL BREAKFAST finden Sie unter www.mobilesuite.de.

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23 Nov 2015

Am 27. September 2013 referiert Rechtsanwalt Hans-Christian Widegreen

Am 27. September 2013 referiert Rechtsanwalt Hans-Christian Widegreen bei seinem zweiten Termin im mobilesuite Coworking-Space in Berlin zur rechtssicheren Gestaltung von Online-Angeboten. Mehr Informationen zum LEGAL BREAKFAST finden Sie unter http://www.mobilesuite.de.

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23 Nov 2015

Gerade erschienen

Gerade erschienen: Rechtsanwalt Dominik Höch in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht zur Zigarettenwerbung von Lucky Strike mit den Namen von Dieter Bohlen und Ernst-August von Hannover - "Weißer Rauch aus Straßburg - keine Lizenzgebühr für Werbung mit Namen von Prominenten", K&R 2015, 230 ff.

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23 Nov 2015

"Das ist kein Kavaliersdelikt"

"Das ist kein Kavaliersdelikt" - Rechtsanwalt Dominik Höch erklärt in der "Sindelfinger/Böblinger Zeitung", unter welchen Voraussetzungen man fremde Bilder in sozialen Netzwerken risikolos teilen kann.

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23 Nov 2015

Rechtsanwalt Dominik Höch ist bei Günther Jauch

Rechtsanwalt Dominik Höch ist bei Günther Jauch zum Thema „Wie geht es Michael Schumacher?“ – Prominente und die Grenzen der Berichterstattung zu Gast. Näheres zur Sendung finden Sie hier.

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23 Nov 2015

Philipp Kadelbach und Dominik Höch sind am 13.04.2015 zu Gast beim Sporthilfe-Elite-Forum

Philipp Kadelbach und Dominik Höch sind am 13.04.2015 zu Gast beim Sporthilfe-Elite-Forum und informieren junge Athletinnen und Athleten zu (rechtlichen) Chancen und Risiken in sozialen Netzwerken. Was bezweckt man mit einer Homepage und sozialen Kanälen im Netz? Welche Fallstricke gibt es? Wie genau müssen Beiträge und Kommentare moderiert sein? Die Homepage des Forums finden Sie hier.

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23 Nov 2015

Gesundheitsapps, Fahrzeugdaten, übergriffige Anwendungen auf dem Handy

Gesundheitsapps, Fahrzeugdaten, übergriffige Anwendungen auf dem Handy - wir geben viele Daten von uns preis, häufig, ohne uns der Folgen bewusst zu sein. Was bedeutet Privatsphäre heute noch? Zum Thema "Redefinition of privacy" hatte das Unternehmen Creative Construction aus Berlin heute zum Digital Breakfast geladen. Herr Rechtsanwalt Höch war neben Dr. Jana Moser, Head of Data Innovation, Axel Springer SE, Dr. Michael C. Blum, Bereichsleiter Strategie & Unternehmensentwicklung, Toll Collect GmbH und Patrick Bunk, Gründer und Geschäftsführer, uberMetrics Technologies im Diskussionspanel. Ein Video der spannenden Diskussion finden Sie hier.

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23 Nov 2015

Wir ziehen zum Ende des Jahres um

Wir ziehen zum Ende des Jahres um, so dass Sie uns ab dem 01. Januar 2014 in der Neuen Schönhauser Str. 13 in 10178 Berlin finden.

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23 Nov 2015

Es erscheint das "Handbuch Compliance International - Recht und Praxis der Korruptionsprävention"

Es erscheint das "Handbuch Compliance International - Recht und Praxis der Korruptionsprävention" (Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-15649-8), das Dr. Philipp Kadelbach als Mitautor verfasst hat. Ein Prospekt zu der Neuerscheinung finden Sie hier.

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23 Nov 2015

Kampagne der BILD-Zeitung gegen den Deutschen Presserat

Kampagne der BILD-Zeitung gegen den Deutschen Presserat wegen einer dort verhängten Rüge gegen das Boulevard-Blatt - die bekannte medienkritische Webseite bildblog.de nimmt sich des Themas an und befragt Herrn Rechtsanwalt Höch dazu.

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23 Nov 2015

Interview des Börsenblatts des Deutschen Buchhandels

Interview des Börsenblatts des Deutschen Buchhandels mit Rechtsanwalt Dominik Höch zu den Folgen des Mindestlohns für Praktikanten und Volontäre in Medienhäusern: "Es wird Volontäre geben, die den Mindestlohn einklagen". Nachzulesen hier.

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23 Nov 2015

Das medienkritische Watchblog BILDblog berichtet über den Umgang der Medien

Das medienkritische Watchblog BILDblog berichtet über den Umgang der Medien mit der Nennung des Co-Piloten-Namens vom abgestürzten Germanwings-Flugzeug. Dabei kommt auch Herr Rechtsanwalt Höch mit seinem Blog-Eintrag auf dieser Seite zu Wort. Ebenso berichtet das Medien-Blog der Neuen Züricher Zeitung. Die österreichische Zeitung KURIER interviewt Herrn Höch zu Fehlern von Medien bei der Berichterstattung über den Flugzeugabsturz und die Folgen.

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23 Nov 2015

In der Berliner Morgenpost

In der Berliner Morgenpost beantwortet Rechtsanwalt Widegreen Fragen zum Thema "Digitale Patientenverfügung - Wie geht man am besten mit dem Daten-Erbe im Internet um?" (vgl. Anhang unten).

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